KFZ Gutachter Pieloth

KFZ-Sachverständigen Büro
Dipl.-Ing. Volker Pieloth

AGB

1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Bei Zahlung auf Rechnung gilt das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von 110,00 Euro pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.

Sämtliche aufgeführten Euro-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge – sofern nichts anderes vereinbart ist – und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

7. Stornierung
Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des AN geschlossen, haben Kunden, die Verbraucher sind, ein 14-tägiges Wirderrufsrecht. Über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechtes wird der AG vor Erteilung des Auftrages seperat informiert.

8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten per E-Mail als PDF-Datei oder/und in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Lichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat des Gutachtens und die Lichtbilder als jpeg-Dateien in Originalgröße verbleiben beim AN.

Form, Gliederung, Formulierung und lnhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschaden entsprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Menzelstr. 5, 14467 Potsdam, Tel.: 0331-23605900 zu wenden.

9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. lnformationen gemäß der Verordnung über lnformationspflichten für Dienstleistungserbringer
Die notwendigen Informationen entsprechend der Verordnung über lnformationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-lnformationspflichten-Verordnung – DL-lnfoV vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftragnehmer.

Darüber hinaus sind die lnformationen auch auf der Homepage des Sachverständigenbüros abrufbar.

13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Halle (Saale).

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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